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Nicht jedes schöne Bild ist ein Beweisbild

Nicht jedes schöne Bild ist ein Beweisbild

Künstliche Intelligenz erleichtert die Bildbearbeitung erheblich. Mit wenigen Klicks lassen sich Räume digital entrümpeln, Objekte entfernen oder Bilder virtuell möblieren. Für kreative Zwecke kann das praktisch sein. In Verwaltungsverfahren kann es jedoch problematisch werden, wenn Fotos einen tatsächlichen Zustand dokumentieren sollen.

KI verändert den Bildinhalt

KI-gestützte Bildbearbeitung kann Räume leerer wirken lassen, Fassaden optisch aufwerten oder sichtbare Details entfernen. Entscheidend ist die Grenze zwischen technischer Optimierung und einer inhaltlichen Veränderung: Werden etwa Risse, Feuchtigkeitsspuren oder andere Mängel kaschiert, zeigt das Bild den dokumentierten Zustand nicht mehr unverändert und vollständig.

Auch virtuelles Home Staging kann den Eindruck eines Raumes beeinflussen. Eine digitale Möblierung verändert zwar nicht automatisch Größe oder baulichen Zustand. Sie kann aber Raumwirkung, Nutzungsmöglichkeiten und Ausstattung anders erscheinen lassen. Im Immobilienkontext gilt deshalb: Täuschende Darstellungen wesentlicher Merkmale einer Immobilie können rechtlich problematisch sein. Eine bloße technische Bildverbesserung ist etwas anderes als das Kaschieren von Mängeln.

Wenn Fotos entscheidungsrelevant sind

Fotos können in Verwaltungsverfahren wichtige Unterlagen zur Sachverhaltsermittlung sein, etwa bei Bauvorhaben, Kontrollen, Schadensdokumentationen oder Bewertungen. Sie sind meist nicht die einzige Grundlage einer Entscheidung. Wenn sie aber für die Bewertung eines Sachverhalts relevant sind, muss ihre Aussagekraft nachvollziehbar beurteilt werden können.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz verpflichtet Behörden, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Sie sind nicht an Angaben oder Beweisanträge Beteiligter gebunden und bestimmen selbst Art und Umfang der notwendigen Ermittlungen. Ein Foto kann deshalb ein Hinweis sein, ersetzt aber nicht automatisch eine weitergehende Prüfung.

Werden relevante Details durch Software entfernt oder ergänzt, kann das die Prüfung erheblich erschweren. Besonders dann, wenn nicht erkennbar ist, dass und wie eine Bearbeitung stattgefunden hat.

Entscheidungen brauchen überprüfbare Grundlagen. Ästhetik darf Fakten nicht überschreiben.

Transparenz als Teil der Akte

Für entscheidungserhebliche Bilder sollten Behörden klare und verhältnismäßige Regeln entwickeln. Dazu kann gehören, wesentliche KI-Bearbeitungen offenzulegen, die unveränderte Ausgangsdokumentation bei Bedarf anzufordern und Bearbeitungsschritte nachvollziehbar zu machen.

Bestehen Zweifel an einem dokumentierten Zustand, sollte die Behörde je nach Verfahren weitere geeignete Erkenntnisquellen nutzen: zusätzliche Unterlagen, Rückfragen, einen Ortstermin oder gegebenenfalls eine fachliche Einschätzung. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Der AI Act verlangt bereits Transparenz für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Bildinhalte, Toninhalte und Videoinhalte, insbesondere für Deepfakes. Für Verwaltungsverfahren stellt sich daneben eine praktische Frage: Reicht das Bild für die Sachverhaltsermittlung aus oder ist eine weitere Prüfung erforderlich?

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