Entwarnung am Schreibtisch: Wie der EU AI Act unseren Behördenalltag (nicht) verändert
Ab dem 2. August 2026 treten die zentralen Kernregeln des EU AI Act in Kraft, insbesondere die Vorgaben für Hochrisikosysteme und die Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Auf den Fluren vieler Verwaltungen sorgt dieses Datum aktuell für spürbare Verunsicherung. Viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich, ob die Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Amt nun verboten ist oder ob fortan jeder einzelne Textentwurf juristisch geprüft werden muss. Die gute Nachricht vorab lautet jedoch: Für den ganz normalen Büroalltag an unseren Schreibtischen ändert sich durch das neue Gesetz kaum etwas.
Der AI Act reguliert das Risiko von IT-Systemen, nicht den einzelnen Prompt am Schreibtisch. Wenn wir digitale Helfer nutzen, um lange Dokumente zusammenzufassen oder den ersten Entwurf für eine E-Mail zu schreiben, bewegen wir uns im Bereich des minimalen Risikos. Für genau diese Anwendungen gibt es keine neuen bürokratischen Hürden aus Brüssel. Völlig unreguliert ist das Ganze trotzdem nicht, denn es gelten weiterhin die strengen Regeln des behördlichen Datenschutzes. Wir dürfen also nach wie vor keine dienstlichen oder personenbezogenen Daten in offene, öffentliche KI-Werkzeuge eingeben.
Wann wird es wirklich streng?
Wirklich streng wird das Gesetz erst bei sogenannten Hochrisikosystemen. Darunter fallen zum Beispiel Programme, die automatisierte Entscheidungen über Sozialleistungen treffen oder Bewerbungsverfahren vorfiltern. Die rechtliche Grundprüfung und Zertifizierung solcher Systeme liegt nicht in der Verantwortung der Sachbearbeitung, sondern ist eine Aufgabe für Amtsleitung und IT-Beschaffung. Im Arbeitsalltag betrifft uns das höchstens bei der laufenden Aufsicht, denn Technologie darf niemals völlig ohne menschliche Kontrolle über Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Die Sorge vor juristischen Fallstricken beim alltäglichen Einsatz von KI als einfache Assistenz für Fleißarbeiten ist völlig unbegründet.
Was sich für die Pressestelle ändert
Eine wichtige Besonderheit gilt für alle, die in der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit tätig sind. Ab dem 2. August 2026 greifen neue Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. KI-gestützte Texte müssen jedoch nicht mit einem Warnhinweis versehen werden, solange wir sie inhaltlich prüfen und die volle redaktionelle Verantwortung dafür übernehmen. Das gilt insbesondere für Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wie es in der Pressearbeit fast immer der Fall ist. Bei visuellen Inhalten greift die Kennzeichnungspflicht primär bei sogenannten Deepfakes, also bei täuschend echt wirkenden Darstellungen von realen Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen. Ein klar erkennbares Sharepic oder eine einfache Illustration kommt völlig ohne gesetzliches Label aus.
Ein Blick nach vorn
Diese Einschätzung entspricht dem Stand Juli 2026. Die EU-Kommission plant im Rahmen des sogenannten Digital-Omnibus-Pakets, einzelne Hochrisiko-Pflichten möglicherweise auf Dezember 2027 zu verschieben, wobei eine endgültige Entscheidung dazu noch aussteht. Es lohnt sich also, das Thema in den kommenden Monaten weiter im Blick zu behalten.








